Sonntag, 8. Juli 2007
In der 2004 durch den Aufsatz "Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht" von Günther Jacobs entbrannten Diskussion unter Straf- und Verfassungsjuristen wird über ein besonderes Strafrecht für "Staatsfeinde" nachgedacht, denen bestimmte Bürgerrechte verwehrt werden sollen, damit sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden können. Jakobs argumentiert in seinem Aufsatz, dass Menschen, welche die staatliche Rechtsordnung ablehnen oder sie gewaltsam ändern wollen, ihre Bürgerrechte verwirkt hätten. Das gelte laut Jakobs nicht nur für Terroristen, sondern auch für Kriminelle, die nach den Regeln informeller Gesetze lebten. Quelle: Heise-newsticker: Schäuble fordert "Internierung", Internet- und Handyverbot für "Gefährder"
so. und nun erkläre mir einmal warum der Herr Schäuble der offenbar die bestehende staatliche Rechtsordnung ablehnt NICHT als Staatsfeind behandelt werden sollte?

Er hat ganz klar den Boden des freiheitlichen und demokratischen Grundordnung verlassen.

Er hat offenbar keine Probleme mit Internierungslagern wie Guantanamo und möchte sowas auch in Deutschland.

Wie geht das zusammen mit seinem Amtseid?
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Der Mann ist als Volksvertreter nicht mehr tragbar.
Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety (Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben, um ein wenig mehr vorrübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit) (Quelle: Wikiquote: Benjamin Franklin)

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